Qualifizierungsziele:
- Die Teilnehmenden kennen die relevanten eingruppierungsrechtlichen Grundlagen des öffentlichen Dienstes, insbesondere TVöD, TV-L.
- Sie sind in der Lage, im Einzelfall, die Tarifkonforme Eingruppierung herauszuarbeiten, anzuwenden und, ob zutreffend, zu bewerten.
- Die Teilnehmenden sind in der Lage, die Grundsätze und relevanten Regelungen der Eingruppierung auf einen betrieblichen/dienstlichen Lebenssachverhalt der Eingruppierung und Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung, rechtlichen zu würdigen und qualifiziert Stellung zu nehmen.
Methode:
Die Teilnehmenden arbeiten mit praxisnahen Lebenssachverhalten aus der Beschäftigtenvertretung, Gesetzesmaterialien und Rechtsfällen entlang der Rechtsprechung.
Fallstudien werden praxisorientiert dargestellt. Konkrete Fallbeispiele / Fallbearbeitungen stehen im Mittelpunkt der praktischen Arbeit im Seminar.
Vortrag mit Power-Point-Präsentation, Erfahrungsaustausch und Gestaltungstipps für die Praxis runden die Methodenvielfalt im Seminar ab.
Veranstaltungsformat: Kombination, Online und Präsenz:
- Online und Präsenz-Veranstaltung Theoretisches Hintergrundwissen erwerben die Teilnehmenden in einer Online-Dialog-Lernumgebung.
- Die Präsenzveranstaltungen sind als Praxisworkshop ausgestaltet. Mit vielen Praxisbeispielen und Wissen zum Mitnehmen, für die Arbeit vor Ort.
- Mehrwert: Ortsunabhängiges Lernen, daher bessere Integration in den Arbeitsablauf. Reise- und Übernachtungskosten optimieren: Mit unserem Seminarkonzept, der Verknüpfung aus Online - Dialog - Seminar, kombiniert mit dem Praxisworkshop als Präsenzveranstaltung, sparen Sie Reise- und Übernachtungskosten.
Ihr Nutzen
- In diesem Seminar lernen Sie entlang der Rechtsprechung der Arbeits- und Verwaltungsgerichte, worauf es bei der Eingruppierung ankommt.
- Die Grundlagen der Eingruppierung im öffentlichen Dienst werden systematisch dargestellt sowie handlungsorientiert für Nicht-Juristen an Praxisfällen erläutert und präsentiert.
- Durch angeleitete Fallarbeit und interaktive Gruppenarbeit erwerben die Teilnehmenden, die notwendige eingruppierungsrechtlich Kompetenz für ihre Arbeit vor Ort.
Wichtig zu wissen für die Kostenerstattung: Damit Sie keine Probleme bei der Erstattung der Seminarkosten bekommen, haben wir unser Seminarablauf an die neuen Vorgaben der Kostenträger angepasst.
Während der Pandemie hat sich gezeigt, dass viele Seminar-Ziele, insbesondere erforderliches theoretisches Hintergrundwissen, auch mit weniger Reisen umgesetzt werden können, z. B. durch die Nutzung von Online- oder Hybridformaten. Das Bundesreisekostengesetz (BRKG) sowie entsprechende Regelungen in den Ländern, haben diesen Umstand aufgegriffen und die Vorgaben für die Kostenerstattung angepasst. Damit sollen den allgemeinen Aspekten des Grundsatzes von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Kriterien „umweltverträglich“ und „nachhaltig“, Rechnung getragen werden. Bei der Erstattung der Seminarkosten sind mithin auch vor diesem Hintergrund, Reisen, auf das erforderliche Maß zu beschränken. Diese neuen Vorgaben sind auch zu beachten, wer Kosten über Fördermittel finanziert bekommt. In der Privatwirtschaft sind diese Vorgaben auch übernommen worden, zum Erreichen der unternehmerischen Klimaziele.