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Online-Dialog-Seminar. Präsenzveranstaltung 

RECHTSKOMPETENZEN: ZIELORIENTIERT BERATEN UND HANDELN - MITBESTIMMUNG: BETRIEB, UNTERNEHMEN, DIENSTSTELLE.

ARBEITSRECHT III

Zusammenhänge

Verstehen.

Die Beschäftigtenvertretung ist Teil des kollektiven Arbeitsrechts. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gehören ebenso dazu. Das Gesetz sieht eine klare Aufgabenteilung vor: Wer? Was? Und in welchem Umfang Regelungen für Beschäftigte beschließen darf. Welche Vertretungsmacht sie innehaben. Ob diese dann auch für alle gelten, ist abhängig, von wem sie getroffen wurden. Nicht nur das Gesetz, sondern auch Tarifverträge ermöglichen über „Öffnungsklauseln“ Gestaltungsmöglichkeiten für die Beschäftigtenvertretungen. 

Gesetz und Rechtsprechung

Einordnen.

Wichtig ist zu wissen: Was darf geregelt werden? In welchem Umfang besteht Vertretungsvollmacht? Wo sind die Grenzen der Regelungsbefugnis? Wie erfolgt das Zusammenspiel: Beschäftigtenvertretung und Gewerkschaften? Hier umfassend informiert zu sein ist wichtig, weil das Überschreiten der Kompetenzen/ Vertretungsmacht zu Pflichtverstößen einerseits und Nichtigkeit der Vereinbarungen andererseits führen kann. Letztlich auch: zur Auflösung der Beschäftigtenvertretung mit dem Ziel: Neuwahlen herbeizuführen. 
Praxisorientiert

Lernen.

In dieser Schulung lernen Sie die arbeitsrechtliche Grundlage des kollektiven Arbeitsrechts zu verstehen, anzuwenden und im konkreten Fall, eine Abgrenzung zu anderen Beteiligten im Arbeits- und Tarifrecht vorzunehmen. Die für die Arbeit der Beschäftigtenvertretung notwendigen rechtlichen Sachverhalte werden systematisch dargestellt, handlungsorientiert an Praxisfällen präsentiert. Durch angeleitete Fallarbeit und interaktive Gruppenarbeit erwerben Sie die notwendige arbeitsrechtliche Rechtskompetenz für ihre Arbeit vor Ort. Merke: Ohne Informationen, kann es keine qualifizierten Entscheidungen geben!

seminar-Schwerpunkte

 Koalition im Arbeitsrecht 
  • Gewerkschaften
  • Arbeitgeberverbände
  • Koalitionsfreiheit 

Tarifvertragsrecht 
  • Inhalt und Wirkung von Tarifverträgen
  • Verhältnis Beschäftigtenvertretungen und Tarifvertragsrecht
  • Tarifvertrag im Kontext: Dienstordnung -Dienst-/Betriebsvereinbarungen.

Arbeitskampfrecht Rechtsgrundlagen
  • Arbeitskampfmittel
  • Rolle der Beschäftigtenvertretungen
  • Abgrenzung zur Beschäftigtenvertretungen in Betrieb und Dienstelle.

  • Auswirkung des Arbeitskampfs auf das Arbeitsverhältnis 
  • Rechtmäßiger Arbeitskampf
  • Rechtswidriger Arbeitskampf 

B:EDUCATION COLLEGE OF EUROPE-EUROPA WEBKOLLEG - MITBESTIMMUNG: BETRIEB, UNTERNEHMEN, DIENSTSTELLE.

Rechtskompetenz für die gesetzliche Interessenvertretungen.

Qualifizierungsziele - Mehrwert - Nutzen.

Qualifizierungsziele: 

  • Die Teilnehmenden kennen die grundlegenden Aspekte des kollektiven Arbeitsrechts.
  • Die Teilnehmenden verstehen den Zusammenhang und das Zusammenspiel, kollektivrechtlicher Normen der Sozialpartner einerseits und der Beschäftigtenvertretung andererseits. 
  • Die Teilnehmenden sind in der Lage, unter kollektiv-rechtlichen Aspekten, mit den Arbeitgebern Vereinbarungen zur Mitbestimmung nach dem   Betriebs-/ Personalvertretungsgesetzes rechtskonform abzuschließen.

Methode:
Die Teilnehmenden arbeiten mit praxisnahen Lebenssachverhalten aus der Beschäftigtenvertretung, Gesetzesmaterialien und Rechtsfällen entlang der Rechtsprechung.
Fallstudien werden praxisorientiert dargestellt. Konkrete Fallbeispiele / Fallbearbeitungen stehen im Mittelpunkt der praktischen Arbeit im Seminar.
Vortrag mit Power-Point-Präsentation, Erfahrungsaustausch und Gestaltungstipps für die Praxis runden die Methodenvielfalt im Seminar ab.

Veranstaltungsformat: Kombination, Online und Präsenz.

  • Online und Präsenz-Veranstaltung Theoretisches Hintergrundwissen erwerben die Teilnehmenden in einer Online-Dialog-Lernumgebung.
  • Die Präsenzveranstaltungen sind als Praxisworkshop ausgestaltet. Mit vielen Praxisbeispielen und Wissen zum Mitnehmen, für die Arbeit vor Ort.
  • Mehrwert: Ortsunabhängiges Lernen, daher bessere Integration in den Arbeitsablauf. Reise- und Übernachtungskosten optimieren: Mit unserem Seminarkonzept, der Verknüpfung aus Online - Dialog - Seminar, kombiniert mit dem Praxisworkshop als Präsenzveranstaltung, sparen Sie Reise- und Übernachtungskosten.
Ihr Nutzen 
  • In diesem Seminar lernen Sie entlang der Rechtsprechung die arbeitsrechtliche Grundlage des Koalitionsrechts, zu verstehen und anzuwenden.
  • Die Einschlägigen gesetzlichen Grundlagen und Rechtsnormen, werden systematisch dargestellt sowie handlungsorientiert, für Nicht-Juristen an Praxisfällen erläutert und präsentiert.
  • Durch angeleitete Fallarbeit und interaktive Gruppenarbeit erwerben die Teilnehmenden, die notwendige arbeitsrechtliche Rechtskompetenz für ihre Arbeit vor Ort.
Wichtig zu wissen für die Kostenerstattung: Damit Sie keine Probleme bei der Erstattung der Seminarkosten bekommen, haben wir unser Seminarablauf an die neuen Vorgaben der Kostenträger angepasst.
Während der Pandemie hat sich gezeigt, dass viele Seminar-Ziele, insbesondere erforderliches theoretisches Hintergrundwissen, auch mit weniger Reisen umgesetzt werden können, z. B. durch die Nutzung von Online- oder Hybridformaten. Das Bundesreisekostengesetz (BRKG) sowie entsprechende Regelungen in den Ländern, haben diesen Umstand aufgegriffen und die Vorgaben für die Kostenerstattung angepasst. Damit sollen den allgemeinen Aspekten des Grundsatzes von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Kriterien „umweltverträglich“ und „nachhaltig“, Rechnung getragen werden. Bei der Erstattung der Seminarkosten sind mithin auch vor diesem Hintergrund, Reisen, auf das erforderliche Maß zu beschränken. Diese neuen Vorgaben sind auch zu beachten, wer Kosten über Fördermittel finanziert bekommt. In der Privatwirtschaft sind diese Vorgaben auch übernommen worden, zum Erreichen der unternehmerischen Klimaziele. 

Seminarleitung - Referent: innen:
Nico Calò 

"Mitbestimmung auf Augenhöhe zu schaffen, das ist mein Ziel in den Seminaren. Mir ist es deshalb wichtig, juristische Inhalt einfach und verständlich zu vermitteln. Die Teilnehmenden und ihre Arbeit vor Ort stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung."
Kurzprofil:
Jurist, Schwerpunkt Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht. Langjährige Tätigkeit als Justiziar und Rechtsreferent. Rechtsdozent in der beruflichen Weiterbildung.


Zielgruppe

Betriebsräte

  • Privatwirtschaft.
  • Sozialwirtschaft.
  • Geltungsbereich Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Personalräte
  • Bundesverwaltung.
  •  Landesverwaltung.
  • Kommunalverwaltung.
  • Geltungsbereich Personalvertretungsgesetz (PersVG).
Gesetzliche Vertretungen
  • Jugend-/Auszubildendenvertretung. BetrVG und PersVG.
  • Schwerbehindertenvertretungen.
  • Gleichstellungsbeauftragten. Bundes,-Landes- Kommunalverwaltung.

Ihr Weg zum Seminar:


b:EDUCATION College of Europe-Europa Webkolleg -    MITBESTIMMUNG: BETRIEB, UNTERNEHMEN, DIENSTSTELLE.

Anmeldung, Organisatorisches.

Kostenübernahme
Arbeitgeber / Dienststelle

Kostenübernahme beantragen:
Arbeitgeber / Dienststelle, übernehmen die Seminarkosten. Dazu gehören neben der Seminarkosten die Kosten für Übernachtung und Verpflegung sowie die Reisekosten.

  • Gesetzliche Grundlagen:
  • Personalvertretungsgesetz:
    • Bund: § 46,6 BPersVG
    • Länder: Brandenburg: § 46 Abs. 1 PersVG Bbg. Baden / Württemberg: § 47 Abs. 5 LPVG BW,. Bayern : Art. 46 Abs. 5 BayPVG, Berlin: § 42 Abs. 3 PersVG Berlin. Bremen: § 39 Abs. 5 und 6 BremPersVG. Hamburg: § 48 Abs. 4 HmbPersVG. Hessen: § 40 Abs. 2 HPVG. Mecklenburg-Vorpommern § 39 Abs. 1 und 4 PersVG M-V. Nordrhein-Westfahlen: § 42 Abs. 5 LPVG NW. Niedersachsen: § 40 Abs. 1 NdsPersVG. Rheinland-Pfalz :§ 41 Abs. 1 LPersVG RLP. Saarland: § 45 Abs. 5 SPersVG.
      Sachsen: § 47 Abs. 1 SächsPersVG. Sachsen-Anhalt: § 45 PersVG LSA. Schleswig - Holstein: § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H /
      Thüringen: § 46 Abs. 1 ThürPersVG.
    • Jugend- und Auszubildendenvertretung: Personalvertretungsgesetz entsprechende Bundes-/ Landesregelung.
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG):
    • § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG.
    • Jugend- und Auszubildendenvertretung: Analog zu § 37 Abs. 6 BetrVG.
  • Gesetzliche Interessenvertretungen:
    • Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung: § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX.
  • Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte:
    • Bund: Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG). § 10 Abs. 5 BGleiG.
    • Land: Personalvertretungsgesetze, Landesgleichstellungsgesetze, entsprechende Landesregelung.
  • Eine Praxishilfe - Musterformular für die Kostenübernahme stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 
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Praxis-Wissen zum mitnehmen.

Seminarpreis €447, -
pro Person zzgl. MwSt.  
Durchführung: 
  • 1. Teil: Online- Dialog: 09:00 Uhr - 16:30 Uhr.
  • 2. Teil: Präsenzworkshop 
    • 1 Tag: 10:00 Uhr - 18:30 Uhr.
    • 2. Tag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr.

  • Unsere Leistungen:
  • Ausführliches Seminar-Skript:
    • Aktuelle-Rechtsprechung.
    • Praxisbeispiele entlang der Rechtsprechung.
    • Kommentierte Arbeitshilfe für die Arbeit vor Ort.
    • Checklisten, um Fehler zu vermeiden. Das wesentliche Beachten.
  • Präsenz-Veranstaltung
    • Getränke im Tagungsraum.
    • Snack / Erfrischungspausen.
    • Mittagessen.
  • Was Sie von unseren Semminaren erwarten können:
    • Kein frontaler Vortrag. Aktiv mitwirken können. Ein Zeitfenster mit viel Raum zum Mitmachen.
    • Damit Sie in der Masse nicht untergehen. Kleine Gruppe. Wissen zum Mitnehmen.
    • Dass Sie konzentriert und motiviert dabei sind, ist uns wichtig. Unterbrechungen durch Erfrischungspausen sind im Ablauf eingeplant. Zum strecken, recken, Netzwerken. Oder: Einfach mal Pause machen.
  • Unser Versprechen:
  • Mit der Reservierung gehen Sie keine Verpflichtung ein, insbesondere stellt diese keine verbindliche Anmeldung dar. Die Reservierung verfällt automatisch, wenn keine verbindliche Anmeldung bis 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgt.
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BILDUNG ON TOUR
Inhouse-Veranstaltungen

Anfragen:
Ihr Seminarort, ist überall dort, wo Sie uns buchen! Sprechen Sie uns an, wenn Sie an einer Schulung im Online, Präsenz oder   Kombination aus beiden Formaten interessiert sind, aber die angegebenen Termine / Orte für Sie nicht in Betracht kommen.

  • Gute Gründe für Inhouse-Veranstaltungen  
    • Wir bringen Wissensvermittlung und Kompetenzentwicklung in Ihr Arbeitsumfeld vor Ort. 
    • Maßgeschneiderte Inhalte, passgenau für die Kenntnisse, welche im Team, Gremium, benötigt werden. 
  • Mehrwert für unsere Kunden
    • Die Mitarbeiter: innen, können, ob berufsbegleitend oder berufsintegriert die Qualifizierungsphase vom Arbeitsplatz oder von zuhause (Home-Office), bequem in Ihren Tagesablauf integrieren.
    • Zeitliche und örtliche Veränderungen im betrieblichen und persönlichen Umfeld haben keine Auswirkungen auf die Qualifizierungsphase.
    • Die Qualifizierung findet dort statt, wo die Mitarbeiter: innen sind.
    • Sie sparen Reise- und Übernachtungskosten für die Mitarbeit: innen. 
  • Team Beratung Inhouse - Training klärt mit Ihnen:
    • Inhalte, Umfang, Dauer sowie Ziele der Qualifizierung. 
    • Entwickeln gemeinsam mit Ihnen, Ihre individuelle Qualifizierungslösung.
    •  Gerne erstellen wir für Sie basierend auf Ihrem Bedarf ein unverbindliches Angebot.
Lassen Sie uns über Ihre Veranstaltung sprechen.
Hier kannst Du das Seminarprogramm herunterladen. 
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Alles auf einen Blick! 

Seminare zur Mitbestimmung

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