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Online-Dialog-Seminar. Präsenzveranstaltung 

RECHTSKOMPETENZEN: ZIELORIENTIERT BERATEN UND HANDELN - MITBESTIMMUNG: BETRIEB, UNTERNEHMEN, DIENSTSTELLE.

Personalvertretungsrecht II

Zusammenhänge

Verstehen.

In dieser Schulung steht die Frage im Mittelpunkt: „Ob“ ein Beteiligungsrecht des Personalrats in personellen Angelegenheiten besteht und „Wie“ es umgesetzt werden kann und muss. Denn das Personalvertretungsgesetz hält einen bunten Strauß an Beteiligungsmöglichkeiten für den Personalrat bereit: Mal „muss“, „kann“ „soll“ er dabei sein. Daher ist es wichtig: Rechtsansprüche der Beteiligung in personellen Angelegenheiten zu verstehen. 

Gesetz und Rechtsprechung

Einordnen.

Wissen, worum es bei der Anspruchsgrundlage im Personalvertretungsgesetz geht, ist wichtig. Um diese einordnen sowie rechtssicher anwenden zu können. Schließlich geht es auch um die Frage: Was, wenn die Dienststelle zu Vorhaben des Personalrats „Nein sagt?“ Oder ihn gar nicht beteiligen will? Dann ist es gut zu wissen, welche Handlungsmöglichkeiten er hat. Merke: Ohne Informationen kann es keine qualifizierten Entscheidungen geben!

Praxisorientiert

Lernen.

Wissen ohne HANDELN ist nutzlos - Handeln ohne WISSEN bleibt erfolglos!“ Deshalb: Die Schulungsthemen und weitere Veranstaltungsformate sind so ausgestaltet, dass es den Teilnehmenden aufzeigt, wie sie sach- und fachgerecht sowie handlungs- und zielorientiert die Interessen der Beschäftigten vor Ort umsetzen können. Lernen praxisorientiert, welche Rolle sie als gesetzliche Vertretung haben, um in der Lage zu sein, rechtliche Lebenssachverhalte analysieren, begründen, beurteilen und bewerten zu können. 

seminar-Schwerpunkte

Beteiligungsrechte bei allgemeinen personellen Angelegenheiten 
  • Allgemeine Grundsätze - Informationsanspruch - Grenzen des Informationsrechts.
  • Personalfragebogen und Beurteilungsgrundsätze.
  • Personalauswahlverfahren (Personelle Auswahlrichtlinie)
  • Mitwirkung bei der Personalplanung.
  • Berufsbildung, Weiterbildung und Qualifizierung.

Beteiligung bei Begründung und Veränderung des Beschäftigungsvertrags 
  • Gegenstände der Beteiligung
  • Einstellung. Ein- und Umgruppierung und Versetzung.
  • Umfang der Unterrichtungs-/Vorlagepflicht der Dienststelle

Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung 
  • Stellungnahme des Personalrats
  • Gründe für die Verweigerung der Zustimmung
  • Rechtliche Folgen der Zustimmungsverweigerung
  • Durchführung des Einigungsstellenverfahrens

Durchsetzung der Beteiligungsrechte 
  • Sicherung von Beteiligungsrechten in personellen Angelegenheiten
  • Folgen der Nichtbeachtung von Rechten
  • Dienstliche und gerichtliche Verfahren

Beteiligung bei Störung /Beendigung / Änderung von 
  • Arbeitsverhältnissen Abmahnungen
  • Beendigungskündigungen
  • Änderungskündigung
  • Kündigungsschutz besonderer Personengruppen
  • Kündigung von Mitgliedern der Personalvertretung
  • Unterrichtungspflichten der Dienststelle
  • Widerspruchsgründe
  • Weiterbeschäftigungsanspruch

B:EDUCATION COLLEGE OF EUROPE-EUROPA WEBKOLLEG - MITBESTIMMUNG: BETRIEB, UNTERNEHMEN, DIENSTSTELLE.

Rechtskompetenz für die gesetzliche Interessenvertretungen.

Qualifizierungsziele - Mehrwert - Nutzen.

Qualifizierungsziele: 

  • Die Teilnehmenden sind in der Lage, Rechtsnormen in Bezug auf die Beteiligung des Personalrats in personellen Angelegenheiten herauszuarbeiten und zu bewerten.
  • Die Teilnehmenden kennen und verstehen die personalvertretungsrechtlichen Anspruchsgrundlagen der Beteiligung in personellen Angelegenheiten und Möglichkeiten ihrer effizienten rechtlichen Umsetzung. Können so aktiv rechtsgestaltend arbeiten.
  • Die Teilnehmenden haben einen vertiefenden Einblick in Grundfragen des Personalvertretungsrechts im Kontext mit der Beteiligung in personellen Angelegenheiten.
  • Sie verstehen anhand komplexer Sachverhalte die verschiedenen Gesichtspunkte, personalrechtlich zu würdigen und auf einen betrieblichen/Dienststellen bezogenen Lebenssachverhalt der gesetzlichen Interessenvertretung anzuwenden.

Methode:

Die Teilnehmenden arbeiten mit praxisnahen Lebenssachverhalten aus der Beschäftigtenvertretung, Gesetzesmaterialien und Rechtsfällen entlang der Rechtsprechung.
Fallstudien werden praxisorientiert dargestellt. Konkrete Fallbeispiele / Fallbearbeitungen stehen im Mittelpunkt der praktischen Arbeit im Seminar.
Vortrag mit Power-Point-Präsentation, Erfahrungsaustausch und Gestaltungstipps für die Praxis runden die Methodenvielfalt im Seminar ab.

Veranstaltungsformat: Kombination, Online und Präsenz:

  • Online und Präsenz-Veranstaltung Theoretisches Hintergrundwissen erwerben die Teilnehmenden in einer Online-Dialog-Lernumgebung.
  • Die Präsenzveranstaltungen sind als Praxisworkshop ausgestaltet. Mit vielen Praxisbeispielen und Wissen zum Mitnehmen, für die Arbeit vor Ort.
  • Mehrwert: Ortsunabhängiges Lernen, daher bessere Integration in den Arbeitsablauf. Reise- und Übernachtungskosten optimieren: Mit unserem Seminarkonzept, der Verknüpfung aus Online - Dialog - Seminar, kombiniert mit dem Praxisworkshop als Präsenzveranstaltung, sparen Sie Reise- und Übernachtungskosten.

Ihr Nutzen

  • In diesem Seminar lernen Sie entlang der Rechtsprechung der Arbeits- und Verwaltungsgerichte, worauf es bei der Mitbestimmung und Beteiligung der Personalvertretung ankommt, zu verstehen und Rechtsnormen anzuwenden.
  • Die Einschlägigen gesetzlichen Grundlagen und Rechtsnormen, werden systematisch dargestellt sowie handlungsorientiert, für Nicht-Juristen an Praxisfällen erläutert und präsentiert.
  • Durch angeleitete Fallarbeit und interaktive Gruppenarbeit erwerben die Teilnehmenden, die notwendige arbeitsrechtliche Rechtskompetenz für ihre Arbeit vor Ort.
Wichtig zu wissen für die Kostenerstattung: Damit Sie keine Probleme bei der Erstattung der Seminarkosten bekommen, haben wir unser Seminarablauf an die neuen Vorgaben der Kostenträger angepasst.
Während der Pandemie hat sich gezeigt, dass viele Seminar-Ziele, insbesondere erforderliches theoretisches Hintergrundwissen, auch mit weniger Reisen umgesetzt werden können, z. B. durch die Nutzung von Online- oder Hybridformaten. Das Bundesreisekostengesetz (BRKG) sowie entsprechende Regelungen in den Ländern, haben diesen Umstand aufgegriffen und die Vorgaben für die Kostenerstattung angepasst. Damit sollen den allgemeinen Aspekten des Grundsatzes von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Kriterien „umweltverträglich“ und „nachhaltig“, Rechnung getragen werden. Bei der Erstattung der Seminarkosten sind mithin auch vor diesem Hintergrund, Reisen, auf das erforderliche Maß zu beschränken. Diese neuen Vorgaben sind auch zu beachten, wer Kosten über Fördermittel finanziert bekommt. In der Privatwirtschaft sind diese Vorgaben auch übernommen worden, zum Erreichen der unternehmerischen Klimaziele. 

Seminarleitung - Referent: innen:
Nico Calò 

"Mitbestimmung auf Augenhöhe zu schaffen, das ist mein Ziel in den Seminaren. Mir ist es deshalb wichtig, juristische Inhalt einfach und verständlich zu vermitteln. Die Teilnehmenden und ihre Arbeit vor Ort stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung."
Kurzprofil:
Jurist, Schwerpunkt Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht. Langjährige Tätigkeit als Justiziar und Rechtsreferent. Rechtsdozent in der beruflichen Weiterbildung.


Zielgruppe

Personalräte

  • Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung.
  • Körperschaften im Geltungsbereich Personalvertretungsgesetz (PersVG).

Beauftragte
  • Schwerbehindertenvertretungen.
  • Gleichstellungsbeauftragten. Bundes,-Landes- Kommunalverwaltung.
JAV
  • Jugend-/Auszubildendenvertretung (JAV). Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung.
  • Körperschaften im Geltungsbereich PersVG.

Ihr Weg zum Seminar:


b:EDUCATION College of Europe-Europa Webkolleg -    MITBESTIMMUNG: BETRIEB, UNTERNEHMEN, DIENSTSTELLE.

Anmeldung, Organisatorisches.

Kostenübernahme
Arbeitgeber / Dienststelle

Kostenübernahme beantragen:
Arbeitgeber / Dienststelle, übernehmen die Seminarkosten. Dazu gehören neben der Seminarkosten die Kosten für Übernachtung und Verpflegung sowie die Reisekosten.

  • Gesetzliche Grundlagen:
  • Personalvertretungsgesetz:
    • Bund: § 46,6 BPersVG
    • Länder: Brandenburg: § 46 Abs. 1 PersVG Bbg. Baden / Württemberg: § 47 Abs. 5 LPVG BW,. Bayern : Art. 46 Abs. 5 BayPVG, Berlin: § 42 Abs. 3 PersVG Berlin. Bremen: § 39 Abs. 5 und 6 BremPersVG. Hamburg: § 48 Abs. 4 HmbPersVG. Hessen: § 40 Abs. 2 HPVG. Mecklenburg-Vorpommern § 39 Abs. 1 und 4 PersVG M-V. Nordrhein-Westfahlen: § 42 Abs. 5 LPVG NW. Niedersachsen: § 40 Abs. 1 NdsPersVG. Rheinland-Pfalz :§ 41 Abs. 1 LPersVG RLP. Saarland: § 45 Abs. 5 SPersVG.
      Sachsen: § 47 Abs. 1 SächsPersVG. Sachsen-Anhalt: § 45 PersVG LSA. Schleswig - Holstein: § 37 Abs. 1 MBG Schl.-H /
      Thüringen: § 46 Abs. 1 ThürPersVG.
    • Jugend- und Auszubildendenvertretung: Personalvertretungsgesetz entsprechende Bundes-/ Landesregelung.
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG):
    • § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG.
    • Jugend- und Auszubildendenvertretung: Analog zu § 37 Abs. 6 BetrVG.
  • Gesetzliche Interessenvertretungen:
    • Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung: § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX.
  • Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte:
    • Bund: Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG). § 10 Abs. 5 BGleiG.
    • Land: Personalvertretungsgesetze, Landesgleichstellungsgesetze, entsprechende Landesregelung.
  • Eine Praxishilfe - Musterformular für die Kostenübernahme stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 
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Praxis-Wissen zum mitnehmen.

Seminarpreis €447, -
pro Person zzgl. MwSt.  
Durchführung: 
  • 1. Teil: Online- Dialog: 09:00 Uhr - 16:30 Uhr.
  • 2. Teil: Präsenzworkshop 
    • 1 Tag: 10:00 Uhr - 18:30 Uhr.
    • 2. Tag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr.

  • Unsere Leistungen:
  • Ausführliches Seminar-Skript:
    • Aktuelle-Rechtsprechung.
    • Praxisbeispiele entlang der Rechtsprechung.
    • Kommentierte Arbeitshilfe für die Arbeit vor Ort.
    • Checklisten, um Fehler zu vermeiden. Das wesentliche Beachten.
  • Präsenz-Veranstaltung
    • Getränke im Tagungsraum.
    • Snack / Erfrischungspausen.
    • Mittagessen.
  • Was Sie von unseren Semminaren erwarten können:
    • Kein frontaler Vortrag. Aktiv mitwirken können. Ein Zeitfenster mit viel Raum zum Mitmachen.
    • Damit Sie in der Masse nicht untergehen. Kleine Gruppe. Wissen zum Mitnehmen.
    • Dass Sie konzentriert und motiviert dabei sind, ist uns wichtig. Unterbrechungen durch Erfrischungspausen sind im Ablauf eingeplant. Zum strecken, recken, Netzwerken. Oder: Einfach mal Pause machen.
  • Unser Versprechen:
  • Mit der Reservierung gehen Sie keine Verpflichtung ein, insbesondere stellt diese keine verbindliche Anmeldung dar. Die Reservierung verfällt automatisch, wenn keine verbindliche Anmeldung bis 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgt.
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BILDUNG ON TOUR
Inhouse-Veranstaltungen

Anfragen:
Ihr Seminarort, ist überall dort, wo Sie uns buchen! Sprechen Sie uns an, wenn Sie an einer Schulung im Online, Präsenz oder   Kombination aus beiden Formaten interessiert sind, aber die angegebenen Termine / Orte für Sie nicht in Betracht kommen.

  • Gute Gründe für Inhouse-Veranstaltungen  
    • Wir bringen Wissensvermittlung und Kompetenzentwicklung in Ihr Arbeitsumfeld vor Ort. 
    • Maßgeschneiderte Inhalte, passgenau für die Kenntnisse, welche im Team, Gremium, benötigt werden. 
  • Mehrwert für unsere Kunden
    • Die Mitarbeiter: innen, können, ob berufsbegleitend oder berufsintegriert die Qualifizierungsphase vom Arbeitsplatz oder von zuhause (Home-Office), bequem in Ihren Tagesablauf integrieren.
    • Zeitliche und örtliche Veränderungen im betrieblichen und persönlichen Umfeld haben keine Auswirkungen auf die Qualifizierungsphase.
    • Die Qualifizierung findet dort statt, wo die Mitarbeiter: innen sind.
    • Sie sparen Reise- und Übernachtungskosten für die Mitarbeit: innen. 
  • Team Beratung Inhouse - Training klärt mit Ihnen:
    • Inhalte, Umfang, Dauer sowie Ziele der Qualifizierung. 
    • Entwickeln gemeinsam mit Ihnen, Ihre individuelle Qualifizierungslösung.
    •  Gerne erstellen wir für Sie basierend auf Ihrem Bedarf ein unverbindliches Angebot.
Lassen Sie uns über Ihre Veranstaltung sprechen.
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Alles auf einen Blick! 

Seminare zur Mitbestimmung

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