Rechtskompetenz für die gesetzlichen Interessen-Vertretungen
- Gesetzliche Interessenvertretungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie in der Privatwirtschaft haben Einfluss auf die Willensbildung in Betrieben, Unternehmen, Behörde sowie Dienststellen.
- Um dem Anspruch auf Mitwirkung und Beteiligung gegenüber den Beschäftigten gerecht zu werden, ist es notwendig, dass die gesetzlichen Interessenvertretungen über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen, um sachgerecht entscheiden zu können.
- Die Seminare zur Mitbestimmung, verschafft den Teilnehmenden, die erforderliche Orientierung sowie den notwendigen Durchblick in rechtlichen Zusammenhängen, welche unverzichtbar sind, für eine aktive Gestaltung, Teilhabe und Beteiligung in gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren, mitwirken zu können.
- Dabei lernen und erfahren die Teilnehmenden in den Seminaren die gesetzlichen Bestimmungen der Mitwirkung und Mitbestimmung einerseits sowie im Zusammenspiel mit Rechtsnormen und Rechtsprechung aus dem Arbeits-, Dienst-, Tarifrecht sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen andererseits kennen.
Was Sie von unseren Seminaren zur Mitbestimmung erwarten können:
Schulungsthema durch mediale Präsentation der Thematik.
- Für Nicht-Jurist: innen. Leicht lesbare und verständlich aufgearbeitete Darstellungen der Präsentationen und Seminarunterlagen.
- Darstellung. Orientiert an die Arbeit der Interessenvertretungen vor Ort.
- Lösungen von Problemen am Praxisfall. Übersichten: Um Praxisprobleme zu erfassen und zu strukturieren.
- Wissen zum Mitnehmen. Kommentierte Skripte für die Praxis. Mustertexte, Checklisten.
- Kompass. Orientierung im Recht: Wissen, worum es geht.
- Blickpunkt. Recht auf den Punkt gebracht: Verstehen, worauf es ankommt.
- Gemeinsam stark. Netzwerkarbeit: Fach - Foren. Chaträume. Zusammenarbeit im Seminar.
- Praxisberatung. Unterstützung vor Ort: Expertenrunde. Online - Beratung.
- Flexible und hybride Veranstaltungsformate. Kombination, Online und Präsenz. Bessere integration in den Arbeitsablauf.
- Ökologisch-Nachhaltig: Kombination, Online/Präsenz, weniger Reisen, reduziert die Klimabelastung. Tagungshotels, gut mit ÖPNV erreichbar, spart Co2 ein.
Während der Pandemie hat sich gezeigt, dass viele Seminar-Ziele, insbesondere erforderliches theoretisches Hintergrundwissen, auch mit weniger Reisen umgesetzt werden können, z. B. durch die Nutzung von Online- oder Hybridformaten. Das Bundesreisekostengesetz (BRKG) sowie entsprechende Regelungen in den Ländern, haben diesen Umstand aufgegriffen und die Vorgaben für die Kostenerstattung angepasst. Damit sollen den allgemeinen Aspekten des Grundsatzes von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Kriterien „umweltverträglich“ und „nachhaltig“, Rechnung getragen werden. Bei der Erstattung der Seminarkosten sind mithin auch vor diesem Hintergrund, Reisen, auf das erforderliche Maß zu beschränken. Diese neuen Vorgaben sind auch zu beachten, wer Kosten über Fördermittel finanziert bekommt. In der Privatwirtschaft sind diese Vorgaben auch übernommen worden, zum Erreichen der unternehmerischen Klimaziele.
Zielgruppe
Betriebsräte
- Privatwirtschaft.
- Sozialwirtschaft.
- Geltungsbereich Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Personalräte
- Bundesverwaltung.
- Landesverwaltung.
- Kommunalverwaltung.
- Geltungsbereich Personalvertretungsgesetz (PersVG).
Gesetzliche Vertretungen
- Jugend-/Auszubildendenvertretung. BetrVG und PersVG.
- Schwerbehindertenvertretungen.
- Gleichstellungsbeauftragten. Bundes,-Landes- Kommunalverwaltung.

© 2022 All rights reserved. Beduc.eu - b:Education College of Europe - Europa Webkolleg