Jetzt wird es konkret! Ein Antrag auf Förderung kann nur gestellt werden, wenn das zu fördernde Vorhaben in einen aktuellen Förderaufruf passt oder die Antragstellung ohne Förderaufruf zugelassen ist. In den meisten Fällen ist die erfolgreiche Teilnahme an einem sogenannten Vorabverfahren erforderlich. Nach erfolgreichem Durchlaufen des Vorabverfahrens kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Anträge auf Förderung sind bei der Förderstelle, Nationale Kontaktstellen oder direkt in Brüssel einzureichen. Zu Beginn der Antragstellung geht es darum, nach welchen Kriterien der Antrag bewertet wird und wie das jeweilige Verfahren aussieht. Die Auswahlkriterien sowie Verfahrensschritte werden im jeweiligen Förderaufruf (Call), Leitfäden (Guidelines), der Ausschreibung benannt. Diese Dokumente richtig zu lesen ist wichtig, um Stolpersteine, auf dem Weg zum erfolgreichen EU-Förderantrag, zu vermeiden. In diesem Workshop erhalten Sie ein Einblick zu den Bedingungen der Antragstellung, Gestaltung sowie Besonderheiten im Ausschreibungsverfahren. Einen Überblick über die Förderstellen und ihrer Zuständigkeiten, runden die Workshop-Inhalte ab.
Standort im EU-Projektlebenszyklus
- Sie wollen wissen, wie es gelingen kann, Ihre eigene Projektskizze für eine EU-Förderung nutzbar zu machen? Dann sind Sie hier richtig.
- Dieser Meilenstein im Workshop: EU- Förderung, ist für Sie als Arbeitshilfe ausgestaltet und bringt Ihnen den idealtypischen Ablauf des EU-Antragsverfahrens näher.
- Sie erhalten Erläuterungen, Tipps und Hinweise im Zusammenspiel: Vorhaben - Projekt- Förderantrag, um sich erfolgreich in einem EU-Förderverfahren einbringen zu können.
Je besser Sie einen Überblick über die erforderlichen Dokumente und Bewertung im Fördermittelverfahren haben, desto besser punkten Sie im Auswahlverfahren. Vergessen Sie dabei nicht: Sie sind im Wettbewerb mit anderen Antragstellenden und wollen, besser als die Konkurrenz sein.